Die Förderung von Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, sowie Umweltschutz.Die Förderung von Bildung und Erziehung wird durch die theoretische und praktische Förderung umwelt- und naturpädagogischer Arbeit mit Kindern und Erwachsenen z. B. in Kindergärten, Schulen, Bildungseinrichtungen und in Form von Freizeitangeboten verwirklicht. Die Tätigkeit ist dem Grundsatz der ganzheitlichen und individuellen Persönlichkeitsentwicklung verpflichtet.